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Ist das Facebook-Pixel datenschutzkonform? Kann ich das unbesorgt nutzen? Was muss ich ab dem 25. Mai 2018 beachten (Umsetzung der DSGVO)?
in Social Media
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2 Antworten

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Beste Antwort
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der Einsatz eines Facebook Pixels in der Regel riskant ist. Man müsste, um das datenschutzkonform zu machen, den Website-Besucher vor Nutzung der Website im Detail über das Faxebook Pixel aufklären. Der Nutzer müsste das dann per Klick bestätigen. Dann wäre der Einsatz des Facebook Pixels in Ordnung.

In der Praxis hieße das dann: Ich rufe eine Website auf, und das erste, was erscheint, ist eine fette Warnung, die sagt: Achtung, wir sammeln hier Daten über Sie und teilen diese Daten mit Facebook - zu Marketingszwecken.

Vermutlich sind die allermeisten Besucher der Website dann dank Facebook-Pixel schon wieder weg, bevor sie überhaupt auf der Website angekommen sind.

Vermutlich wird gerade deshalb das Facebook Pixel auf den allermeisten Websites heimlich und damit in Sachen Datenschutz nicht legal genutzt.

Insofern: So reizvoll der Einsatz des Facebook Pixels auf einer Website auch ist, in Deutschland bzw. innerhalb der EU würden wir aktuell davon komplett abraten. Leider.
19.9k Punkte
1 Punkt
Das Facebook Pixel für Unternehmen dürfte bereits bisher keinesfalls legal einsetzbar gewesen sein. Wer es auf seiner Website einsetzt, riskiert Abmahnungen durch Datenschützer und Wettbewerber. Einzige Ausnahme: Du machst eine riesengroße Warnung auf deiner Website, die vor dem Aufrufen erscheint, und die darüber aufklärt, dass du dort das Facebook Pixel verwendest,

Es ist ehrlich gesagt total crazy, dass Facebook Kunden in Deutschland die Verwendung des Faxebook Pixels empfiehlt. Es ist hier schlicht rechtlich nicht tragbar, weil jeder Website-Betreiber, der es einsetzt, aktuell Abmahnungen riskiert.

Stand meiner Erkenntnisse: Februar 2018.
Aktuell stellt Facebook auf First Party Cookies um beim Pixel. Ich denke aber nicht, dass das etwas an der grundsätzlichen Datenschutz-Problematik ändert.
Ja, das mit den First Party Cookies ist eher eine technische Änderung, damit die Browser das Tracking nicht blockieren. An der Datenschutz-Problematik beim Facebook Pixel ändert das meines Erachtens nichts.

Nach dem, was ich gelesen habe, braucht man einen Opt-Out oder noch besser einen Opt-In.

Also muss dem Nutzer gegenüber offengelegt werden: Das speichern wird, die Daten werden in die USA geschickt und so weiter. Der Nutzer muss einverstanden sein. Das muss dokumentiert werden. Bevor die Daten des Nutzers gespeichert werden. Eine Info in einer Datenschutzerklärung reicht nicht.
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